Vereinsregeln des HCER

UMGANG MITEINANDER



1. Kultur der Wertschätzung und des Respekts


Das Ansehen und der Ruf des HCER werden wesentlich durch das Verhalten und Auftreten seiner Mitarbeiter und Mitglieder geprägt. Deshalb ist ein respektvoller, fairer und sachorientierter Umgang untereinander und gegenüber Dritten von großer Bedeutung für die Kultur des HCER nach innen und die Reputation nach außen. Beim HCER geht es um gemeinsames Erleben, vielfältige Aktivitäten mit körperlichem Einsatz und der Freude am Miteinander. Gemeinschaft zählt und schafft Nähe, ein lockerer Umgangston ist die Regel. Das ist das Schöne am Sport, doch darf Lockerheit nicht zu Grenzüberschreitungen führen.

Der HCER bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt für die Mitbestimmung und Mitverantwortung aller Handballspieler ein.

Der HCER ist parteipolitisch neutral. Er vertritt die Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethischer Toleranz und steht für eine vorurteilsfreie Begegnung von Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gruppenzugehörigkeit oder Behinderung.

Der HCER wendet sich explizit gegen jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung und verurteilt alle Formen von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. Insbesondere steht dabei der Schutz von Kindern sowie Jugendlichen und deren Unversehrtheit im Vordergrund.

Menschen sind unterschiedlich, manche brauchen mehr Distanz, akzeptieren nicht gleich das „Du“ oder eine Umarmung bei jeder Begrüßung. Auch flapsige Bemerkungen kommen nicht überall gut an, vor allem nicht, wenn sie in Anzüglichkeiten abdriften. Eine solche Haltung sollte jeder Person zugestanden werden, ohne deren Bereitschaft zur offenen Kommunikation damit in Frage zu stellen. Nicht jede Frau, nicht jeder Mann mag vereinnahmt werden, manche differenzieren auch fein, ob sie jemanden eher mehr oder weniger mögen. Das ist ihr gutes Recht.

Wo Hierarchiefragen hineinspielen, ist professionelle Distanz von besonderer Bedeutung. Im Ehrenamt wie im Beruf kann es schnell zu Missverständnissen kommen, wenn eine lockere Ansprache als zu fordernd erscheint, die dahinter stehenden Absichten nicht deutlich werden, sondern Interpretationsspielraum lassen. Was für manche (noch) unter sportlicher Kameradschaft läuft, können andere als zu viel (aufgezwungene) Nähe empfinden. Die naheliegende, für das Gegenüber aber bisweilen unerwartete Reaktion des Zurückweisens ist schon in anderen Zusammenhängen schwierig genug. Bei einem Hierarchiegefälle wird sie zum problematischen Kraftakt, der grundlegende Konflikte mit sich bringen kann. Deshalb ist besondere Aufmerksamkeit nötig, muss Respekt vor individuellem Empfinden und dem Wunsch auf (mehr) Distanz stets im Vordergrund stehen. Nur so kann sportliches Miteinander auf Augenhöhe als positiv von allen erfahren werden.


2. Grundlage unseres Handelns

Regeltreue und Fair Play sind wesentliche Elemente des Sports.

Der Anhang 1 ist wesentlicher Bestandteil des Ethik-Kodex.

Mitarbeiter/innen in Führungspositionen tragen eine besondere Verantwortung. Ihr Handeln ist gekennzeichnet von freundlichem und verbindlichem Umgang, Leistung, Offenheit und sozialer Kompetenz. Sie vertrauen ihren Mitarbeiter/innen und gestatten ihnen – soweit wie möglich – Eigenverantwortung und Freiraum in ihrer Arbeit. Dies schließt angemessene Fachaufsicht nicht aus.

3. Sexualisierte Gewalt


  • Die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen ist zu achten.
  • Der HCER verpflichtet sich zu einer Kultur des Hinsehens und der Hinwendung zu möglichen Opfern.
  • Das Recht der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit ist zu achten.
  • Keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art ist erlaubt (dies schließt insbesondere auch sexualisierte Sprache und Anmache ein).
  • Mitglieder des HCER sind gehalten, Verdachtsmomente unverzüglich zu melden. Der HCER verpflichtet sich, allen Verdachtsfällen nachzugehen und sie soweit wie möglich aufzuklären.
  • Für den Konfliktfall soll professionelle fachliche Hilfe und Unterstützung hinzugezogen werden.
  • Der HCER verpflichtet sich, Trainer/innen und Funktionsträger/innen präventiv über die Problematik zu informieren und sie zu qualifizieren, sexualisierte Gewalt zu erkennen und in entsprechenden Situationen sachgerecht handeln zu können.
  • Der HCER verpflichtet sich, von Personen, die ehren-, neben- oder hauptamtlich für den HCER tätig werden, wenn
    • eine Aufgabe im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe unter Verantwortung des HCER wahrgenommen wird.
    • Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzogen oder ausgebildet werden oder ein vergleichbarer Kontakt besteht.
    • Der HCER verpflichtet sich, von diesen Personen die Anerkenntnis des Ehrenkodex (Anlage 1/ Verpflichtungserklärung) zu verlangen.